Euro-Plus Sparkonto
Sobald der Betrag auf Ihrem EUR-Plus Sparkonto gutgeschrieben ist, wird das Guthaben zu dem aktuell geltenden Zinssatz verzinst. Überweisungen zu Lasten des Euro-Plus Sparkontos auf das Euro-Plus Einlagenkonto (Festgeldkonto) oder umgekehrt zählen zu den internen Überweisungen und sind daher sofort zinsbringend.
Der Zinssatz des Euro-Plus Sparkontos ist variabel und orientiert sich u.a. an der allgemeinen Marktentwicklung. Für die Zinsberechnung wird von 365 Tagen pro Jahr ausgegangen, in Schaltjahren von 366 Tagen.
Ein Beispiel: die Basiszinsen auf einem Euro-Plus Sparkonto betragen zurzeit 1,0955% pro Jahr. Da unsere Bank die Zinsen vierteljährlich auszahlt, profitieren Sie von einem Zinseszinseffekt, wodurch der effektive Zinssatz 1,10% pro Jahr beträgt
Füllen Sie das Formular zur Eröffnung eines EUR-Plus Sparkontos vollständig aus und schicken es rechtsgültig unterschrieben mit einer Ausweiskopie (Personalausweis oder Reisepass) sowie der ausgefüllten Selbstauskunft postalisch an unsere Geschäftsadresse. Beim Gemeinschaftskonto oder einer Kontovollmacht muss das Formular entsprechend unterschrieben und eine Ausweiskopie beigefügt werden.
Sofern Sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen muss das von Ihnen notierte Referenzkonto ebenfalls auf beide Namen lauten. Alternativ kann jeder Kontoinhaber sein eignes Referenzkonto notieren.
Bezüglich Selbstauskunft: Wir als Finanzinstitut sind seit dem 1. Januar 2016 verpflichtet, von allen Kunden den Steuerwohnsitz festzustellen, um auch eine mögliche Steuerpflicht im Ausland zu klären. Neukunden sowie Bestandskunden werden daher von ihrer Bank gebeten, eine Erklärung über den Steuerwohnsitz abzugeben. Wir bitten Sie das Selbstauskunftsformular vollständig auszufüllen und unterschrieben mit den zuvor genannten Antragsunterlagen per Post an uns zuzusenden
Sobald Ihre Unterlagen auf dem Postweg bei uns eingegangen sind werden diese geprüft und wenn alles in Ordnung ist richten wir für Sie ein EUR-Plus Sparkonto ein. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung von uns, wo wir Ihnen Ihre Kundennummer sowie die IBAN Nr. Ihres Sparkontos mitteilen. Achten Sie darauf, dass Ihre Überweisungen immer von dem hinterlegten Referenzkonto erfolgen müssen.
Ein Referenzkonto/ Gegenkonto ist ein deutsches privates Girokonto, welches Sie für alltägliche Geschäfte nutzen. Sie können maximal zwei Referenzkonten/ Gegenkonten hinterlegen. Das von Ihnen notierte Referenzkonto muss auf Ihren Namen als Kontoinhaber lauten, bei einem Gemeinschaftskonto muss es auf beide Namen lauten. Eine Kontovollmacht wird nicht akzeptiert. Alternativ kann jeder Kontoinhaber sein eignes Referenzkonto hinterlegen.
Es ist nicht möglich, ein Referenzkonto bei einer ausländischen Bank anzugeben. Alle Referenzkonten müssen mithilfe einer Überweisung zu Gunsten Ihres EUR-Plus Sparkontos identifiziert werden, um den Anforderungen des niederländischen Gesetzes zur Identifikation bei Dienstleistungen zu entsprechen. Das gilt auch für ein eventuelles zweites Referenzkonto. Überweisungen auf ein Referenzkonto, welches noch nicht identifiziert worden ist, werden nicht ausgeführt.
Bei Überweisungen auf Ihr Referenzkonto fallen keine Gebühren an. Einen Überweisungsauftrag können Sie uns telefonisch oder schriftlich erteilen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Überweisungsauftrag unterschrieben ist.
Bei einem Euro-Plus Sparkonto können Sie jederzeit über den Gesamtbetrag verfügen. Bei einem Euro-Plus Festgeldkonto steht der Betrag für die gesamte Laufzeit fest und kann nicht abgehoben werden.
Sie erhalten für das Euro-Plus Sparkonto am Anfang jeden Monats einen Kontoauszug über den vorherigen Monat, wenn mindestens eine Kontobewegung stattgefunden hat. Wenn keine Bewegung stattgefunden hat, erhalten Sie vierteljährlich in der zweiten Woche des neuen Quartals einen Kontoauszug unter Vermeldung der gutgeschriebenen Zinsen. Natürlich können Sie die Retail Banking Abteilung jederzeit telefonisch für die Bestätigung einer Überweisung oder einer anderen Transaktion erreichen.
Einen Überweisungsauftrag können Sie uns telefonisch oder schriftlich erteilen. Beträge werden immer auf das bei uns hinterlegte Regerenzkonto überwiesen. Barabhebungen sind leider nicht möglich.
Einen Überweisungsauftrag können Sie uns telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800-181 9024 erteilen. Gerne dürfen Sie uns Ihren Überweisungsauftrag auch per E-Mail, Fax oder per Post erteilen. Wenn Sie Ihren Überweisungsauftrag per Fax oder Post erteilen, bitten wir Sie Ihren Auftrag rechtsgültig zu unterschreiben.
Eine Rücküberweisung auf Ihr Referenzkonto dauert in der Regel 1 bis 2 Werktage.
Banken sind nicht dazu verpflichtet ihren Kunden Änderungen des Zinssatzes persönlich mitzuteilen. Die Yapi Kredi Nederland passt mindestens einen Werktag vor der Änderung die Webseite (www.yapikredi.nl) an. Sie finden den aktuellen Zinssatz des Euro-Plus Sparkontos auf Ihren Kontoauszügen und Sie können natürlich jederzeit telefonisch Kontakt mit unserer Retail Banking Abteilung aufnehmen, um sich über eventuelle Änderungen im Zinssatz zu erkundigen. Wir empfehlen Ihnen, diese Informationsquellen regelmäßig zu konsultieren, um über eventuelle Zinsänderungen informiert zu sein.
Ein minderjähriges Kind kann nur mit Einverständnis des gesetzlichen Vertreters einen Überweisungsauftrag erteilen.
Nur die gesetzlichen Vertreter des Kindes (das sind meistens die Eltern) können ein Euro-Plus Sparkonto oder ein Euro-Plus Festgeldkonto eröffnen, weil Kinder erst ab dem 18. Lebensjahr berechtigt sind, ein Konto zu eröffnen. Großeltern müssen die gesetzlichen Vertreter um Zustimmung bitten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch steuerlich für das Konto ihrer minderjährigen Kinder verantwortlich.
Die Zinsen über das Euro-Plus Sparkonto werden am Ende des Quartals – im März, Juni, September und Dezember – auf Ihrem Euro-Plus Sparkonto gutgeschrieben.
Die verschiedenen Arten der Berechnung und Gutschreibung von Zinsen sind wie folgt: Pro Quartal, pro Jahr. Bei den meisten Sparkonten werden die Zinsen hinterher jährlich berechnet und gutgeschrieben. Ein Beispiel: Sie haben ein Jahr lang € 25.000 auf Ihrem Sparkonto und Sie erhalten 4,5 % Zinsen. Gutgeschrieben werden dann: 4,5 % von € 25.000 = € 1.125. Ihr Guthaben wird also durch diesen Betrag erhöht und die Bank teilt Ihnen das auf dem Kontoauszug mit. Wenn Sie beispielsweise sieben Monate lang Ihr Geld auf Ihrem Konto stehen lassen, dann werden Ihnen 7/12 x 4,5 % = 2,63 % Zinsen gutgeschrieben. Es kann allerdings auch so sein, dass die Bank jedes halbe Jahr, jedes Quartal oder jeden Monat die Zinsen gutschreibt. Dann entsteht eine Differenz zwischen dem nominalen (dem echten) Zinssatz und dem effektiven Zinssatz. Der nominale Zinssatz ist immer niedriger als der effektive.
So beträgt beispielsweise bei dem Euro-Plus Sparkonto, bei dem die Zinsen vierteljährlich ausgezahlt werden, die nominale Zinshöhe 4,4 %. Sie erhalten also vierteljährlich 4,4/4 = 1,1 % Zinsen. Weil bei diesem Konto die Zinsen vierteljährlich auf das Konto überwiesen werden, erhalten Sie nach dem ersten Quartal Zinsen auf den Betrag auf dem Konto plus die Zinsen auf die des ersten Quartals usw. Auf diese Weise haben Sie am Ende des Jahres effektiv 4,47 % Zinsen.
Damit wir Ihr EUR-Plus Sparkonto kündigen können benötigen wir Ihre Unterschrift, bei einem Gemeinschaftskonto müssen beide Kontoinhaber unterschreiben. Senden Sie uns Ihren Auftrag zur Kontoauflösung per Briefpost zu. Nach Erhalt Ihres Auftrages werden wir Ihr Gesamtguthaben inklusive angefallenen Zinsen auf das bei uns hinterlegte Referenzkonto überweisen und Ihnen die Kontoauflösung schriftlich bestätigen.
Bitte beachten Sie, wenn Sie noch eine laufende Festgeldanlage haben, dann kann das EUR-Plus Sparkonto erst bei Fälligkeit der Festgeldanlage aufgelöst werden.
Wenn das Euro-Plus Sparkonto unsachgemäß verwendet wird, kann die Yapi Kredi Nederland das Konto einseitig kündigen und den Betrag inklusive der Zinsen auf das Gegenkonto überweisen.
Im Todesfall eines Kontoinhabers tritt eine gesetzliche Regelung in Kraft, um die erbberechtigen Personen zu schützen. Für die Abwicklung des Nachlasses bitten wir die Hinterbliebenen uns so schnell wie möglich als Nachweis eine Kopie der Sterbeurkunde zuzusenden.
Bei einem Einzelkonto muss das Konto aufgelöst werden. Wir informieren Sie gerne welche Unterlagen für die Kontoauflösung benötigt werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserem Kundenservice auf.
Ein EUR-Plus Sparkonto kann nicht auf einen anderen Kontoinhabernamen umgeschrieben werden und erlischt im Todesfall, laufende Festgeldanlagen werden daher vorzeitig aufgelöst.
Bei einem Gemeinschaftskonto bleibt nach dem Tod eines Kontoinhabers der andere Kontoinhaber berechtigt, über das Konto zu verfügen. Es besteht die Möglichkeit nach Erhalt einer Kopie der Sterbeurkunde, das Konto auf den verbliebenen Kontoinhaber umzuschreiben. Das Konto wird dann als Einzelkonto weitergeführt.
Bitte drucken Sie das Weisungsformular über unsere Webseite im Download aus, notieren die neuen Daten und unterzeichnen das Formular entsprechend. Des Weiteren benötigen wir eine Ausweiskopie des zweiten Kontoinhabers, Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreters.
Hinweis beim Hinzufügen eines zweiten Kontoinhabers: Wenn Sie einen zweiten Kontoinhaber hinzufügen, dann brauchen wir bitte noch die Selbstauskunft mit der persönlichen Steueridenten Nummer, sowie eine Identifikationsüberweisung in Höhe von EUR 1 von dem auf dem Weisungsformular notierten Gegenkonto/ Referenzkonto auf das Sparkonto. Das notierte Referenzkonto muss auf den Namen des zweiten Kontoinhabers lauten. Eine Kontovollmacht wird leider nicht akzeptiert.
Bitte senden Sie uns die Unterlagen per Post zu.
Im Todesfall eines Kontoinhabers tritt eine gesetzliche Regelung in Kraft, um die erbberechtigen Personen zu schützen. Für die Abwicklung des Nachlasses bitten wir die Hinterbliebenen uns so schnell wie möglich als Nachweis eine Kopie der Sterbeurkunde zuzusenden.
Bei einem Einzelkonto muss das Konto aufgelöst werden. Wir informieren Sie gerne welche Unterlagen für die Kontoauflösung benötigt werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserem Kundenservice auf.
Ein EUR-Plus Sparkonto kann nicht auf einen anderen Kontoinhabernamen umgeschrieben werden und erlischt im Todesfall, laufende Festgeldanlagen werden daher vorzeitig aufgelöst.
Bei einem Gemeinschaftskonto bleibt nach dem Tod eines Kontoinhabers der andere Kontoinhaber berechtigt, über das Konto zu verfügen. Es besteht die Möglichkeit nach Erhalt einer Kopie der Sterbeurkunde, das Konto auf den verbliebenen Kontoinhaber umzuschreiben. Das Konto wird dann als Einzelkonto weitergeführt.
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